Der abgestufte JobRad-Einkaufsrabatt: Fragen und Antworten

Antworten zu Konditionen
Wie berechnet sich unser Netto-Vorjahresumsatz?
Aus allen JobRädern, die wir jeweils im vorigen Kalenderjahr bei Ihnen gekauft und abgerechnet haben, einschließlich der Umsätze aus dem eingeschlossenen leasingfähigen Zubehör. Entscheidend ist das Datum der Abrechnung: Alle jeweils zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember abgerechneten Umsätze zählen zum Vorjahresumsatz.
Vergütungen für JobRad-Inspektion und JobRad-FullService fließen nicht in die Berechnung ein.
Kann ich unseren Netto-Umsatz mit JobRad im Portal abfragen?
Ja, jederzeit im Fachhändlerportal.
Klicken Sie einfach auf den Button "Übersicht", um zu Ihrem Reporting zu gelangen – aufgeschlüsselt nach Angeboten, Aufträgen und Services. Über die Exportfunktion können Sie sich die Daten im CSV- und als Excel-Format herunterladen.
Von wann bis wann gilt jeweils die Rabattstufe?
Vom 15. Januar des Jahres bis zum 14. Januar des Folgejahres.
Sie basiert jeweils auf dem Netto-Vorjahresumsatz des Vorjahres (abgerechnete Räder inkl. leasingfähigem Zubehör, Stichtag 31. Dezember).
Wie erfahren wir, in welcher Rabattstufe mein Geschäft ab dem 15. Januar ist?
Bitte klicken Sie im Fachhändlerportal auf den Button "Übersicht", um zu Ihrem Reporting zu gelangen. Ihr Umsatz zum Stichtag 31. Dezember bestimmt die ab dem 15. Januar gültige Rabattstufe.
Was ist mit Arbeitgebern, die wir als JobRad-Kunde akquiriert haben?
Hier gilt unverändert: Sie akquirieren einen neuen Arbeitgeber für JobRad – im Gegenzug verzichten wir auf den Einkaufsrabatt für Räder, die seine Mitarbeitende über Ihr Geschäft beziehen.
Was ist mit JobRad für Selbstständige?
Auch hier gilt unverändert: Bei JobRad für Selbstständige verzichten wir auf einen Einkaufsrabatt.