Der abgestufte JobRad®-Einkaufsrabatt: Fragen und Antworten

JobRad Einkaufsrabatt Fachhandel

Antworten zur Zusatzvereinbarung

Wird der neue Rabatt auf die bisher gültigen 7% addiert?

Nein. Die neue Rabattlogik ersetzt die alte 7%-Regelung.

Wozu dient die Zusatzvereinbarung?

Die Zusatzvereinbarung regelt die Konditionen und Abläufe des abgestuften Einkaufrabatts.

Zusätzlich nutzen wir die Gelegenheit ...

  • ... die Datenschutzregeln im Hinblick auf die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Erfordernisse anzupassen und Rechtssicherheit für beide Parteien zu gewährleisten.
  • ... die Kommunikation zwischen Ihnen und uns zu vereinfachen, um um auf der Grundlage klarer Regelungen Informationen rund um das Lieferverhältnis sachgerecht auszutauschen – und ermöglicht es uns, Sie unkompliziert auf dem neuesten Stand in Sachen JobRad® zu halten, z. B. zu Sonderaktionen.

Wer soll die Zusatzvereinbarung unterzeichnen?

Eine vertretungsberechtigte Person aus Ihrem Unternehmen.

Wir haben die Mail mit dem Link zur digitalen Unterzeichnung nicht erhalten.

Schreiben Sie uns bitte eine kurze Mail an zusatzvereinbarung@jobrad.org – wir versenden die Nachricht umgehend ein zweites Mal.

Bis wann können wir die Zusatzvereinbarung unterzeichnen?

Bis zum 31. März. 

Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt die Zusatzvereinbarung nicht unterzeichnet haben, können wir unsere Geschäftsbeziehung leider nicht fortzuführen und werden den Kooperationsvertrag mit Ihnen kündigen müssen.

Können wir weiter zu den bisherigen Konditionen Räder an JobRad® verkaufen?

is zum 31. März gelten die alten Konditionen.

Ab April 2023, nach Unterzeichnung der Zusatzvereinbarung, gilt der abgestufte Einkaufsrabatt.

Sollten Sie bis zum 31. März die Zusatzvereinbarung nicht unterzeichnen, müssen wir die Kündigung des Kooperationsvertrages aussprechen.

Kann die Geschäftsbeziehung zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden?

Sollten Sie sich entscheiden,  wieder mit uns zusammenzuarbeiten, genügt es, den zu diesem Zeitpunkt gültigen Kooperationsvertrag anzufordern und zu unterzeichnen.

Wir haben die Zusatzvereinbarung unterzeichnet. Was ist mit Rädern, die vor dem 1. April im Portal hochgeladen (angeboten) wurden, aber erst danach übergeben werden? Welcher Satz gilt?

Der Stichtag ist stets der Tag des Lieferantenauftrags bzw. der Bestellung des Rades durch JobRad®.

Für Räder, die durch JobRad® bis einschließlich 31. März 2023 bestellt werden, gilt der bisherige Einkaufsrabatt.

Für Räder, die zwar vor dem 1. April vom Händler im Portal angeboten worden sind, für die aber keine Bestellung von JobRad® vorliegt, gilt die zukünftige Rabattstufe, basierend auf dem Netto-Vorjahresumsatz.

Antworten zu Konditionen

Wie berechnet sich unser Netto-Vorjahresumsatz?

Aus allen JobRädern, die wir jeweils im vorigen Kalenderjahr bei Ihnen gekauft und abgerechnet haben, einschließlich der Umsätze aus dem eingeschlossenen leasingfähigen Zubehör. Entscheidend ist das Datum der Abrechnung: Alle jeweils zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember abgerechneten Umsätze zählen zum Vorjahresumsatz.

Vergütungen für JobRad®-Inspektion und JobRad®-FullService fließen nicht in die Berechnung ein.

Kann ich unseren Netto-Umsatz mit JobRad® im Portal abfragen?

Ja, jederzeit im Fachhhandelsportal.

Klicken Sie einfach auf den Button „Übersicht", um zu Ihrem Reporting zu gelangen – aufgeschlüsselt nach Angeboten, Aufträgen und Services. Über die Exportfunktion können Sie sich die Daten im CSV- und als Excel-Format herunterladen.

Von wann bis wann gilt jeweils die Rabattstufe?

Vom 15. Januar des Jahres bis zum 14. Januar des Folgejahres.

Sie basiert jeweils auf dem Netto-Vorjahresumsatz des Vorjahres (abgerechnete Räder inkl. Leasingfähigem Zubehör, Stichtag 31. Dezember).

Wie erfahren wir, in welcher Rabattstufe mein Geschäft ab dem 15. Januar ist?

Bitte klicken Sie im Fachhandelsportal auf den Button „Übersicht", um zu Ihrem Reporting zu gelangen. Ihr Umsatz zum Stichtag 31. Dezember bestimmt die ab dem 15. Januar gültige Rabattstufe.

Was ist mit Unternehmen, die wir als JobRad®-Kund:in akquiriert haben?

Hier gilt unverändert: Sie akquirieren ein neues Unternehmen für JobRad® – im Gegenzug verzichten wir auf den Einkaufsrabatt für Räder, die dessen Mitarbeitende über Ihr Geschäft beziehen.

Was ist mit JobRad® für Selbstständige?

Auch hier gilt unverändert: Bei JobRad® für Selbstständige verzichten wir auf einen Einkaufsrabatt.