Der abgestufte JobRad-Einkaufsrabatt: Fragen und Antworten

Infografik Einkaufsrabatt

Antworten zu Konditionen

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Wie berechnet sich unser Netto-Vorjahresumsatz?

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Aus allen JobRädern, die wir jeweils im vorigen Kalenderjahr bei Ihnen gekauft und abgerechnet haben, einschließlich der Umsätze aus dem eingeschlossenen leasingfähigen Zubehör. Entscheidend ist das Datum der Abrechnung: Alle jeweils zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember abgerechneten Umsätze zählen zum Vorjahresumsatz.

Vergütungen für JobRad-Inspektion und JobRad-FullService fließen nicht in die Berechnung ein.

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Kann ich unseren Netto-Umsatz mit JobRad im Portal abfragen?

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Ja, jederzeit im Fachhändlerportal.

Klicken Sie einfach auf den Button "Übersicht", um zu Ihrem Reporting zu gelangen – aufgeschlüsselt nach Angeboten, Aufträgen und Services. Über die Exportfunktion können Sie sich die Daten im CSV- und als Excel-Format herunterladen.

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Von wann bis wann gilt jeweils die Rabattstufe?

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Vom 15. Januar des Jahres bis zum 14. Januar des Folgejahres.

Sie basiert jeweils auf dem Netto-Vorjahresumsatz des Vorjahres (abgerechnete Räder inkl. leasingfähigem  Zubehör, Stichtag 31. Dezember).

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Wie erfahren wir, in welcher Rabattstufe mein Geschäft ab dem 15. Januar ist?

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Bitte klicken Sie im Fachhändlerportal auf den Button "Übersicht", um zu Ihrem Reporting zu gelangen. Ihr Umsatz zum Stichtag 31. Dezember bestimmt die ab dem 15. Januar gültige Rabattstufe.

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Was ist mit Arbeitgebern, die wir als JobRad-Kunde akquiriert haben?

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Hier gilt unverändert: Sie akquirieren einen neuen Arbeitgeber für JobRad – im Gegenzug verzichten wir auf den Einkaufsrabatt für Räder, die seine Mitarbeitende über Ihr Geschäft beziehen.

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Was ist mit JobRad für Selbstständige?

question_answer

Auch hier gilt unverändert: Bei JobRad für Selbstständige verzichten wir auf einen Einkaufsrabatt.